Flächenprämie
Der Ökologische Landbau ist eine besonders umwelt- und tiergerechte Form der landwirtschaftlichen Erzeugung. Da Landwirtinnen und
Landwirte dabei meist weniger erwirtschaften als in der konventionellen Landwirtschaft, unterstützt das Land ökologisch und
nachhaltig wirtschaftende Betriebe seit 2015 mit dem neuen Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl
(FAKT).
Welche Betriebe können eine Förderung beantragen?
Betriebe, die beim Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) an der Maßnahme Ökologischer Landbau teilnehmen, müssen die Anforderungen der EU-Verordnung für den Ökologischen Landbau im gesamten Unternehmen einhalten und von einer unabhängigen, zertifizierten Kontrollstelle für den Ökologischen Landbau kontrolliert und zertifiziert werden. Als einzuhaltende Auflagen gelten zum Beispiel
- der Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel,
- eine vielfältige Fruchtfolge,
- der verstärkte Anbau von Leguminosen, also sehr eiweißhaltigen Pflanzen mit biologischer Stickstoffbindung aus der Luft. Dies fördert die Bodenqualität und trägt zur Anreicherung von Stickstoff im Boden für die Folgekultur bei.
- Außerdem gelten im Ökologischen Landbau besondere Vorschriften für die Fütterung und Haltung von Nutztieren.
In der Umstellungsphase, das heißt in den ersten beiden Jahren, wird eine deutlich höhere Einführungsprämie gewährt. Danach erhalten die Betriebe eine Beibehaltungsprämie.
Was wird gefördert?
Der Verzicht auf chemisch-synthetische Dünge- und Pflanzenschutzmittel leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der natürlichen Ressourcen. Neben der direkten Ökoförderung gibt es deshalb im FAKT noch eine zweite Förderform, die nachhaltig wirtschaftende Betriebe nutzen können, genannt "Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel im Betrieb". Diese Fördermaßnahme ist für viele Betriebe der Einstieg in den Ökologischen Landbau. Sie wird auch von Betrieben in Anspruch genommen, die aus betrieblichen Gründen noch keinen vollen Umstieg auf den Ökologischen Landbau vornehmen können.
Sowohl der "Verzicht auf chemisch-synthetische Produktionsmittel im Betrieb" als auch der "Ökologische Landbau" tragen zum Schutz von Boden und Wasser, zur Erhaltung der Biodiversität sowie zur Einsparung von Ressourcen bei. Da die landwirtschaftlichen Betriebe in beiden Fällen meist weniger erwirtschaften als ihre Kolleginnen und Kollegen in der konventionellen Landwirtschaft, bietet FAKT einen Einkommensausgleich an und damit auch einen Anreiz auf ökologische Wirtschaftsweise umzusteigen.
95 Prozent der ökologisch bewirtschafteten Flächen über Agrarumweltmaßnahmen des Landes gefördert
Seit dem Beginn der Öko-Förderung im Jahr 1995 über das FAKT-Vorgängerprogramm MEKA nimmt der Anteil der ökologisch wirtschaftenden Betriebe in Baden-Württemberg kontinuierlich zu. Seit 2015 bekommen Landwirtinnen und Landwirte in FAKT weiterhin Ausgleichsleistungen für die Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise. Der Ökolandbau konnte im Vergleich zum Vorjahr um rund 10 % auf nunmehr 112.700 Hektar Antragsfläche zunehmen. Zusätzlich wird mit FAKT in der Umstellungsphase, das heißt in den ersten beiden Jahren eine deutlich höhere Einführungsprämie gewährt werden. Da der Biosektor stärker auf die Einhaltung seiner Qualitätsmerkmale überwacht werden muss, bekommen die Ökobetriebe für die erforderlichen Kontrollen durch private Öko-Kontrollstellen bei Öko-Kontrollnachweis einen Zuschuss von 60 €/ha (max. 600 €/Betrieb).
Fördersätze FAKT
Grünland/Ackerland
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350
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230
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Gartenbauflächen
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935
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550
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Dauerkulturen
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1.275
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750
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Stand 08/2015