Das Regierungspräsidium Karlsruhe, wird unter bestimmten Bedingungen, gemäß Artikel 22 Absatz 1 Verordnung (EU) 2018/848 i. V. m. Delegierte Verordnung (EU) 2020/2146 für betroffene Öko-Unternehmen auf Antrag die Möglichkeit einräumen, Tiere mit nichtökologischen Futtermitteln zu füttern.
Aktuelle Informationen
Bio-Aktionsplan
Mit dem weiterentwickelten Aktionsplan ‚Bio aus Baden-Württemberg‘ will das Land dazu beitragen, die ständig steigende Nachfrage der Menschen nach Bio-Produkten bestmöglich mit Produkten aus heimischer Erzeugung zu bedienen. Der weiterentwickelte Aktionsplan Bio rückt noch stärker die Wertschöpfungskette als Ganzes in den Fokus. Ein umfangreiches Bündel von Maßnahmen soll die Rahmenbedingungen für ökologisch wirtschaftende Betriebe verbessern sowie den Neueinstieg in den ökologischen Landbau sowie die ökologische Lebensmittelwirtschaft erleichtern.